Hexenverfolgungen

Hexenverfolgung im 15. Jahrhundert: 


Magie und Hexerei gehörten zum Volksglauben der damals in Europa lebenden Menschen. Selbst in den Geschichten und Sagen der Griechen, Römer und Germanen kamen bereits Hexen vor. Die christliche Kirche lehnte im 9. Jahrhundert noch die Vorstellung von Hexen als heidnischen Unsinn ab. Ab dem 12. Jahrhundert begann sich allerdings im Christentum die Vorstellung auszubreiten, dass der Teufel das Christentum ausrotten wolle. 
Weitere Gründe für die Hexenverfolgung sind, dass besonders die Bauern nach Antworten suchten. Die Wissenschaft war damals noch nicht in der Lage zu erklären, warum es gerade zwischen 1550 und 1850 zu massiven Ernteausfällen kam. Heute wissen wir, dass es sich um die sogenannte „kleine Eiszeit“ handelte, die die Lebensbedingungen der Menschen aufgrund des Nahrungsmangels und der besonders eisigen Winter und der nassen Sommer verschlechterten. Viele Menschen starben und Epidemien brachen aus. Die Leute suchten nach einem Sündenbock und da kamen ihnen die Hexen gelegen. So klagten sie sie wegen Ernteausfällen oder plötzlichen Krankheitsfällen an. Die Angeklagten waren meist arme, alleinstehende Frauen, die manchmal Heilerinnen waren und sich gut mit Kräutern auskannten. 
In den Anklagen spiegeln sich die Probleme dieser Zeit wieder. Viele Frauen hatten Schuldgefühle wegen eines frühen Kindstodes oder es herrschte Neid zwischen den Nachbarn. Für all das war die Hexe der Sündenbock. 
Dadurch, dass die Kirche die Hexen mehr und mehr mit dem Teufel und somit mit der Vorstellung der Ausrottung des Christentums durch beide verband, stiegen die Zahlen der Angeklagten und damit der Hinrichtungen drastisch an. Auf dem Land wurden Hexen überwiegend aufgrund der sozialen Spannungen unter den Menschen angeklagt, in der Stadt wegen der Teufelsanbetung. Zwischen 1580 und 1650 stieg die Zahl der Hexenverfolgungen dramatisch an. Im Westen und im Süden Deutschland war es am schlimmsten. Nirgendwo sonst in Europa wurden so viele Hexen hingerichtet. Im katholischen Ellwangen im Südwesten Deutschlands wurden zum Beispiel zwischen 1611-1619 400 Hexen ohne Gerichtsurteil hingerichtet
In dieser Zeit gab es die sogenannten Weißmagier, die die Hexen mit magischen Mitteln bekämpfen und die Menschen von bösen Flüchen der Hexen heilen sollten, doch diese waren oft nicht von Hexen zu unterscheiden. Die Menschen fürchteten die Weißmagier ebenso. 
Während der Reformationszeit, die in Europa zwischen 1520- 1650 stattfand, nahmen die Hexenverfolgungen drastisch zu. Luther und Calvin sagten dem Teufel den Kampf an und damit auch den verbündeten Hexen. Sie sagten, dass das Individuum selbst für sein Heil verantwortlich sei. Das heißt, es muss selbst wissen, ob es gut vor Gottesgericht dasteht, oder ob es ins Fegefeuer verurteilt wird. Doch Schuldgefühle führten unweigerlich ins Fegefeuer, weil sie zeigten, dass man etwas falsch gemacht habe. Zwei Beispiele: Man hatte Schuldgefühle, wenn man keine Almosen an arme, alte Frauen gab. Doch wenn man diese der Hexerei beschuldigte, brauchte man keine mehr zu haben. So nimmt man auch an, dass Priester, die mit jungen, hübschen Mädchen begehrten, diese als Hexen anklagten, um keine Schuldgefühle zu haben. 

Der Hexenhammer wurde 1486 von Heinrich Kramer und Jacob Sprenger verfasst. 
Heinrich Kramer studierte Theologie und wurde 1474 zum Inquisitor (lat. Aufspürer, Verfolger) in Süddeutschland. Jacob Sprenger war Professor für Theologie an der Universität zu Köln und wurde 1470 ebenfalls Inquisitor für das Rheinland. Beide waren somit Inquisitoren in den Gebieten mit den meisten Hinrichtungen. Sie führten viele grausame Prozesse gegen Hexen. Sie waren der Ansicht, dass Frauen für die Schliche des Teufels anfälliger und leichtgläubiger waren als Männer. Ebenso sei ihre Lust unstillbar und sie wären leichter zu beeindrucken. Als dann die weltlichen und kirchlichen Autoritäten sich ihrem brutalen Zugriff zu widersetzen begannen, schrieb Papst Innozenz VIII. ihnen die sogenannte „Bulle des Papstes“, die die Hexen wegen aller möglichen Taten bezichtigte und die offizielle Legitimation für die Verfolgung von höchster Stelle lieferte 
Der Hexenhammer war nicht das einzige Handbuch zur Hexenverfolgung, doch er trug alle damals gängigen Ideen und Vorstellungen über die Hexerei zusammen und schuf somit ein stereotypes Bild von der teuflisch inspirierten Hexe. Kramer und Sprenger verliehen ihm einen theologischen Hintergrund. Die folgenreichste Neuerung war die Einführung eines sexuellen Elements, dem besonders Frauen zum Opfer fielen. Die beiden Mönche Kramer und Sprenger erklärten das Wort „Frau“ sei gleichbedeutend mit „Fleischeslust“ im Bezug auf die Schöpfungsgeschichte von Adam und Eva. Da Eva aus der Rippe des Adam erschaffen wurde, war die Frau unvollkommen und immer auf Betrug aus. Ihre mangelnde Intelligenz bringe sich leicht vom Rechten Wege ab. 
Der Hexenhammer war ein praktisches Handbuch, das Betroffenen half, eine Hexe auf die Anklagebank zu bekommen. Es schrieb den Gerichtsprozess genauestens vor und beschrieb, wann man zur Folter greifen sollte. Außerdem erklärte es, wie die Verteidigung zu handeln hatte und wie mit Zeugen umzugehen war. Der Richter wurde beispielsweise gewarnt die Hexe keinesfalls zu berühren. 
Das Ziel des Hexenhammers war es, den Anklägern zu zeigen wie man Häretiker (Andersgläubige) aufspürte und überführte. 

Gegen die Hexenverfolgung setzten sich nur wenige ein, da sie deswegen meist selber als Ketzer angeklagt wurden. Einer der wenigen Gegner war Friedrich von Spee (1591-1635). Er schrieb in seinem Buch "Cautio Criminalis", dass die angewendeten Foltermethoden nicht dazu dienen, die Wahrheit zu erfahren: "So wenn nun eine ein falsches Geständnis ablegt, weil sie die Marter* nicht ertragen kann, so geht das Elend erst los, denn hier gibt es überhaupt kein Mittel freizukommen, sondern die Beschuldigte muss andere, auch wenn sie von ihnen nichts Böses weiß, anzeigen und oftmals die, welche ihr von den Inquisitoren (…) in den Mund gegeben werden, oder von denen sie wissen, dass sie einen schlechten Ruf haben oder schon früher beschuldigt oder im Gefängnis gewesen und wiederum entlassen seien." Er war auch Beichtvater von vielen zum Tode verurteilten Hexen. Ein weiterer Gegner war Christian Thomasius, welcher Ende des 17. Jahrhunderts die Kirche beschuldigt, Leute, die die Kirche anzweifelten, als Hexen oder Zauberer anzuklagen, um sie aus dem Weg zu schaffen.
Ein Gerichtsverfahren begann mit der Anklage und der sofort darauf folgenden Verhaftung der angeklagten Hexe. Diese wurde vollständig rasiert, da man glaubte, in den Haaren stecke der Teufel. Die Angeklagte wurde ebenfalls nach Hexenmalen untersucht, welche meist gewöhnliche Muttermale waren. Beim Verhör wurde die Hexe nach Zauberei und dem Teufel gefragt. Danach wurden ihr die Folterinstrumente vorgezeigt ("Territion"), welche dann so lange benutzt wurden, bis ein Geständnis abgelegt wurde. Wenn dies erfolgte, wurde nach anderen Hexen gefragt, wodurch oft Kettenprozesse entstanden. Darauf folgte das Urteil, welches meist der Feuertod war. Wurde die Angeklagte begnadigt, hieß das nur, dass sie erdrosselt, geköpft oder mit einem Beutel Schießpulver um den Hals auf den Scheiterhaufen gestellt wurde.
Es gab zahlreiche Foltermethoden, die häufigste war die körperliche Verstümmelung, bei der den Angeklagten Gliedmaßen abgehackt oder die Zunge ausgebrannt wurden. Dann gab es noch die Judaswiege, wo die Angeklagten mit dem After auf einen spitzen Holzbock gesetzt wurden, hochgezogen und wieder auf den Bock fallengelassen wurden. Außerdem gab es noch die Wasserfolter, den Hexenstuhl, Dehnung und Daumenschrauben. Diese Methoden wurden so lange angewendet, bis ein Geständnis erzwungen oder die Angeklagte tot war.
Schätzungsweise sind rund 50.000 Menschen den zum Opfer gefallen, davon etwa 80 Prozent Frauen.

 

 



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Quizz

 von Hannah T.  und Svenja W.


Quellen:
"cautio criminalis" von Friedrich von Spee
"Laster der Zauberei" von Christian Thomasius 
 „Hexen im Mittelalter“ von Susan Greenwood